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Stand: Mai 2011
1. Geltungsbereich
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Alle Kundenaufträge, Vereinbarungen und Verträge mit und von
der MajorSecurity, im folgenden MajorSecurity genannt,
unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Mit schriftlicher oder mündlicher Beauftragung jeglicher
Dienstleistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
als angenommen.
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Verweise auf andere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
hiermit widersprochen.
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Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Fristangaben
unverbindlich.
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Dem Auftraggeber werden diese AGB vor Vertragsabschluss zur
Kenntnisnahme und Bestätigung als Anlage zum Werkvertrag
ausgehändigt und sind Teil des Auftrages.
2. Leistungsrückstand
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Sollte MajorSecurity mit den Leistungen durch eine höhere Gewalt
jeglicher Art oder durch Begebenheiten, die die
Leistungserbringung erheblich beinträchtigen oder gar
undurchführbar machen, in Verzug geraten, so erkennt der
Auftraggeber an, dass MajorSecurity die Leistungen adäquat
nachholt bzw. berechtigt ist, von der schriftlichen Abmachung,
auch teilweise, zurückzutreten.
3. Rücktritt von einer schriftlichen Abmachung (Kundenauftrag,
Vereinbarung, Vertrag etc.).
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Tritt der Auftraggeber weniger als 7 Tage von einem bestehenden
Durchführungstermin zurück, so werden 40% des Auftragsvolumens,
als Entschädigung für die geplanten Personen-Arbeitstage in
Rechnung gestellt.
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Besteht der Rücktritt weniger als drei Tage, so sind 90% des
Auftragvolumens fällig.
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Die Fälligkeiten richten sich nach den Maßgaben der schriftlichen
Vereinbarung.
4. Umfang und Ausführung des Auftrages
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Der Kundenauftrag ist nur die schriftliche vereinbarte Dienstleistung.
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Die von MajorSecurity erbrachten/zu erbringenden Dienstleistungen
sind nicht von einem bestimmten Erfolg (wirtschaftlich,
ideologisch etc ) abhängig.
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Alle Dienstleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.
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MajorSecurity ist je nach Sachlage berechtigt, Kundenaufträge oder
Teile aus Kundenaufträgen durch dritte vertraute
freiberufliche/selbständige Personen oder Unternehmen ausführen
zu lassen. Selbstverständlich gelten alle Bestimmungen aus den
schriftlichen Abmachungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
im vollem Umfang auf für diese dritten Personen/Firmen.
Insbesondere die Verschwiegenheits-/Vertraulichkeitsverpflichtungen.
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Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses fort. Sie erstreckt sich auf alle Tatsachen,
die MajorSecurity im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags
zur Kenntnis gelangt sind.
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Die Verschwiegenheitspflicht gilt dann nicht, wenn der Auftraggeber
den Auftragnehmer von dieser Verpflichtung entbindet oder die
Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen MajorSecuritys
erforderlich ist. MajorSecurity ist auch insoweit von der
Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den
Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung
zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
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MajorSecurity ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter,
fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
Diese Personen bzw. Unternehmen sind MajorSecurity ebefalls
vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
5. Informationstransfer, Arbeitsbedingungen
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MajorSecurity ist während der Durchführung der Dienstleistungen bei
jeglichen Veränderungen am Auftragsgegenstand zu informieren.
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Bei dringlichen Veränderungen ist gegebenenfalls eine Veränderung der
schriftlichen Abmachung notwendig.
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Geschäftsübliche Arbeitsbedingungen, sofern die Dienstleistungen
in den Räumen des Auftraggebers oder an einem von ihm gewünschten
Ort stattfinden, müssen durch den Auftraggeber gewährleistet werden.
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MajorSecurity legt die vom Auftraggeber genannten Informationen,
insbesondere IP Adresse, Serverangaben, Dienstangaben, als richtig
und vollständig zugrunde.
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Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit
von MajorSecurity oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen
könnte.
6. Abwerbung
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Dem Auftraggeber ist nicht gestattet in jeglicher Form einen
Kontaktaustausch, der nicht Gegenstand des Kundenauftrages ist,
mit einer ausführenden Person von MajorSecurity vorzunehmen.
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Die Abwerbung einer ausführenden Person von MajorSecurity oder
die Unterbreitung eines Angebots, Anstellungsvertrages oder
sonstige Angebote über Aufträge in eigener Rechung der
ausführenden Person, ist in keiner Form gestattet.
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Der Auftraggeber garantiert keine derartigen Angebote oder
Abwerbungsversuche vorzunehmen, auch nicht durch Dritte.
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Bei Verstoß, auch bei einem versuchtem Verstoß, wird eine
Vertragsstrafe in Höhe der letzten 12 Bruttomonatsgehälter der
betreffenden Person fällig.
7. Reports
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Nach Beendigung des Prüfungs-Auftrages erhält der Auftraggeber
einen schriftlichen Bericht über die Ergebnisse der Prüfung.
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Nur schriftlich erstellte Berichte sind verbindlich und gültig.
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Mündliche Auskünfte durch MajorSecurity sind nur als
Einschätzungen anzusehen und nicht verbindlich.
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Sämtliche Berichte / Präsentationen / schriftliche Äußerungen /
Grafiken sind ausschließlich für den Auftraggeber und seine
Zwecke bestimmt, nicht übertragbar und nicht zur Weitergabe an
Dritte gestattet.
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Das Ziel einer IT-Grundschutz-Zertifizierung durch das Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist nur dann
Bestandteil des Leistungsumfanges, wenn dies schriftlich
vereinbart wurde.
8. Beanstandungen an der Dienstleistung
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Macht der Auftraggeber Beanstandungen geltend, hat er MajorSecurity
die Gelegenheit zur Nachbesserung in einer angemessenen
Frist zu geben.
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Sofern Beanstandungen aufkommen, die durch MajorSecurity zu
verantworten sind, so hat der Auftraggeber Anspruch auf
Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen Zeit.
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Ansprüche nach Ziffer 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die nicht auf Vorsatz beruhen, verjähren nach Ablauf eines halben
Jahres.
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Der Anspruch auf Beseitigung der Beanstandungen muss vom
Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden.
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Ansprüche auf Mängelbeseitigung verjähren mit Ablauf von einem
Monat, nachdem MajorSecurity die Leistung erbracht hat.
9. Haftung
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Mündliche Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn diese
schriftlich bestätigt werden.
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Die Durchführung der Dienstleistung erfolgt nach bestem Wissen
und Gewissen und nach den branchenüblichen Vorgehensweisen.
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MajorSecurity oder die ausführenden Personen haften nur bei grob
fahrlässiger Handlung oder Verletzung von Körper und Gesundheit.
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Sofern der Auftraggeber Prüfungs-Dienstleistungen auf seinen
produktiven Systemen wünscht, die vom Auftraggeber auch betrieblich
verwendet werden und diese Systeme Angriffen unterzogen werden
sollen, ist der Auftraggeber verpflichtet, MajorSecurity
schriftlich darauf hinzuweisen und eine schriftliche
Einverständniserklärung vorzulegen.
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MajorSecurity haftet nicht für Mängel an der vom
Auftraggeber ausgewählten Software.
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Der Auftraggeber wird besonders darauf hingewiesen, dass eine
Sicherheitsüberprüfung den Ausfall einzelner oder aller
Rechner/Servers des mit dem überprüften Rechners/Servers
verbundenen Netzwerks zur Folge haben kann sowie ggf. einer
oder mehrere Rechner/Servers des Netzwerks neu installiert
werden müssen.
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Selbst wenn keine so genannten kritischen Tests durchgeführt
werden, können Fehlfunktionen der angreifenden oder angegriffenen
Software nicht ganz ausgeschlossen werden.
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Daher wird jegliche Haftung, insbesondere wegen Verlust der
Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit oder der Integrität von Daten
oder daraus erwachsenden Folgeschäden ausgeschlossen.
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Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien von Daten
und Programmen (einschließlich des Betriebssystems) auf einem
geeigneten Backupmedium eingetreten wäre.
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Im Rahmen eines Penetrationstests ist der Auftraggeber
insbesondere zu vorsorglichen Maßnahmen vor Beginn des
Penetrationstests verpflichtet, insbesondere nämlich zur
regelmäßigen und der Gefahr entsprechenden Anfertigung von
Sicherungskopien von sämtlichen Daten und Programmen/Software
(einschließlich Betriebssystemen), die gegebenenfalls durch den
Penetrationstest betroffen sein können. MajorSecurity ist nicht
zur Überprüfung der Einhaltung dieser Sicherungsverpflichtungen
und -Maßnahmen verpflichtet.
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Sämtliche Ansprüche, die sich gegen MajorSecurity richten,
sind ohne seine schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und
können ausschließlich vom Auftraggeber selbst geltend gemacht
werden.
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Soweit MajorSecurity Schadenersatz zu leisten hat, ist der
Schadenersatzanspruch bei grob fahrlässigen Handlungen auf die
maximale Haftsumme von € 25.000,00 beschränkt.
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Ein Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist
von einem 1 Monat gemacht werden, nach dem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens innerhalb von
3 Monaten nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch
erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten seit
der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird. Das Recht der Einrede der Verjährung bleibt unberührt.
10. Datenschutz
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Im Rahmen der Geschäftsabwicklung werden persönliche und geschäftliche
Daten des Auftraggebers unter strenger Beachtung der einschlägigen
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, gespeichert und
verarbeitet.
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Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft,
Berichtigung, Sperrung und Löschung der gespeicherten Daten.
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Sollten Daten im Rahmen der Geschäftsabwicklung an Dritte
weitergegeben werden, sind diese auf ein Minimum beschränkt.
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Darüber hinaus werden alle Daten vertraulich behandelt und sind
gegen Zugriffe Dritter entsprechend geschützt.
11. Zahlungsbedingungen
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Rechnungsstellung: 50% Anzahlung, 50% Restzahlung innerhalb 14
Tagen nach Auftragsbeendigung.
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MajorSecurity behält sich vor, ggf. einzelne Projektphasen nach
deren Abschluss (Meilensteinerreichung und Phasendokumentation)
und ohne Rücksicht auf die Vollendung des Gesamtprojektes jeweils
zum Kalendermonatsende dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
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Rechnungen, die nicht innerhalb von 21 Kalendertagen schriftlich
beanstandet werden, gelten als angenommen.
12. Sonstiges
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Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen nicht.
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Alle Preise verstehen sich Netto zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
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Alle abgegebenen Angebote, mündlich wie schriftlich, sind
freibleibend und unverbindlich.
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Auf Werbeträgern jeglicher Art können sich optische und funktionale
Abweichungen ergeben und sind nicht für MajorSecurity verbindlich.
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Veränderungen an schriftlichen Abmachungen haben auch nur
schriftlich zu erfolgen und müssen von MajorSecurity zugestimmt
werden. MajorSecurity ist nicht verpflichtet, den Veränderungen
zuzustimmen.
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Gerichtsstand ist Berlin.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Die Berücksichtigung ausländischen Rechtes bedarf der
ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
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Die Nichtigkeit einer Vorschrift dieser AGB führt nicht zur
Nichtigkeit der gesamten AGB. Die nichtige Vorschrift ist durch
eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und den
wirtschaftlichen Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.
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